Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
Im Rahmen eines FSJ hilft man freiwillig in sozialen Einrichtungen wie Kindergärten, Sport- oder Kulturvereinen, Krankenhäusern, in den politischen Organisationen etc. Aus diesem Grund sollte diese Tätigkeit nicht mit einer Beschäftigung zum Geldverdienen verwechselt werden. Wenn ein FSJ mehr als 6 Monate dauert, hat der FSJler die Möglichkeit vom Arbeitgeber ein Zeugnis zu erhalten. Die FSJler erhalten für ihre freiwillige Tätigkeit Taschengeld sowie teils Zuschüsse für die Unterkunft und Essen. In manchen Fällen gewährt der Arbeitgeber dem FSJler auch Zuschüsse für die Krankenversicherung.
Bundesfreiwilligendienst (BFD)
In der Regel gibt es laut Gesetzt keine Altersbeschränkung für einen BFD-Einsatz. Die BFDler sind neben ihrer beruflichen oder schulischen Tätigkeit im Rahmen des BFD in sozialen, kulturellen oder ökologischen Einrichtigungen oder sonstigen staatlichen Einrichtigungen tätig. Sie erhalten für ihren Einsatz Taschengeld und sind gesetzlich renten-, unfall-, kranken-, pflege- und arbeitslosenversichert.
Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)
Ein freiwilliges ökologisches Jahr absolvieren diejenigen jungen Menschen, die sich ein Jahr lang mit Naturschutz, Tieren, Vertiefen der Kenntnisse über die Umwelt sowie ökologischer Landwirtschaft oder mit nachhaltiger Entwicklung beschäftigen wollen. Die Altersbeschränkung liegt bei 27 Jahren und für ihren Einsatz erhalten die FÖJler Taschengeld sowie Zuschüsse für die Unterkunft, Essen oder Fahrtkosten und sind natürlich sozialversichert. Die FÖJler können während ihres Einsatzen an diversen Seminaren teilnehmen und nach mehr als 6 monatigem Einsatz können sie ein FÖJ-Zeugnis erhalten.
Quelle: www.kultur-life.de